Der Deutschen Zurückhaltung gegenüber den Kapitalmärkten ist weithin bekannt und wird im Ausland mit Kopfschütteln quittiert. Schließlich geben sich die Bundesbürger dadurch im internationalen Vergleich mit eher mickrigen Renditen auf ihr Kapital zufrieden. Erst in letzter Zeit, die von Null- und Negativzinsen geprägt ist, lässt sich eine zaghafte Annäherung erkennen.
Und das ist auch gut so, meint eine ungewohnte Allianz, die sich seit Neuestem mit einem Papier namens „Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Aktien! 120 Jahre Aktien und Staatsanleihen im Renditevergleich“ für mehr Mut zur Börse einsetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist im Schulterschluss mit dem Deutschen Aktieninstitut (DIA) auf die verlässliche Rendite von Aktieninvestments. Im betrachteten Zeitraum hätten diese nach Abzug der Inflation im Schnitt 5,7 Prozent abgeworfen, Anleihen hingegen nur 2,1 Prozent. Langfristig sei Aktienbesitz zudem weniger riskant als ein Engagement in Staatsanleihen und daher gut für die private Altersvorsorge geeignet.
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Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Mitte Juni verabschiedete der Bundestag – nach nur halbstündiger Debatte – eine Pflegereform, in deren Folge die Pflegekräfte ab 2022 besser bezahlt werden. Gegenfinanziert wird mit einem Beitragsaufschlag von 0,1 Prozent für Kinderlose und einem Milliardenzuschuss aus der Bundeskasse. Der Eigenanteil von Pflegeheimbewohnern wird gedeckelt – was zunächst nach einer guten Nachricht klingt.
Sowohl Verbraucherschützer als auch mehrere Wirtschafts- und Pflegeverbände halten das jedoch für eine Mogelpackung. So errechnete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass trotz der Entlastungen schon in zwei Jahren wieder der derzeitige Durchschnitts-Eigenanteil von über 2.100 Euro erreicht sein wird (zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt bei rund 1.500 Euro). vzbv-Vorstand Klaus Müller findet drastische Worte: „Das, was die Bundesregierung nach vier Jahren Arbeit kurz vor Schluss vorlegt, ist eine Ohrfeige für Betroffene.“ Private Pflegevorsorge, etwa in Form eine Pflegetagegeldversicherung, bleibt nach wie vor essenziell.
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Im Rückblick wirkt es fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte – im Einklang mit dem Gros der Klimaforscher – vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte, deren Ausmaß auch Pessimisten kaum für möglich gehalten hatten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
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Es gibt sie schon seit Jahrzehnten, doch erst seit der lautstarken Fürsprache Prominenter wie Jay-Z, Serena Williams oder Shaquille O’Neill erleben sie einen Boom: Special Purpose Acquisition Companies, kurz SPACs. Ihr weltweites Emissionsvolumen stieg von 13,6 Milliarden US-Dollar 2019 auf 83,4 Milliarden im letzten Jahr und wird in diesem Jahr vermutlich die 100-Milliarden-Marke überspringen.
Auch in Deutschland sind erste SPACs erhältlich. Bei den Anlagevehikeln handelt es sich um leere Firmenhüllen, die mit vielversprechenden Unternehmen gefüllt werden sollen. Diese entstammen in der Regel einer bestimmten Branche, etwa Technologie oder erneuerbare Energien. Anleger brauchen viel Vertrauen in die handelnden Akteure, denn sie kaufen die Katze im Sack.
Die SPAC-Initiatoren haben nach Auflegung des leeren Börsenmantels 24 Monate Zeit, Zielunternehmen zu finden, sonst wird der Fonds liquidiert. Jeder Akquise müssen mindestens 50 Prozent der Investoren auf der Hauptversammlung zustimmen. Wer trotz positivem Mehrheitsentscheid gegen eine geplante Übernahme ist, kann sich sein Geld zum Startkurs wieder auszahlen lassen. Die Performance der SPACs wird in der Regel durch eine hohe Kostenbelastung seitens Management und Initiatoren getrübt.
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